Mieterhöhung: Wie funktioniert das?

Eine Mieterhöhung ist für viele Mieter und Vermieter ein sensibles Thema. Hier ein Überblick über die gängigsten Wege, wie eine Miete rechtssicher angepasst werden kann.

1. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Der häufigste Weg: Der Vermieter kann die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, sofern die Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist. Dabei gelten wichtige Grenzen:

  • Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (wie Köln) sogar nur um 15 %.
  • Begründung: Die Erhöhung muss begründet werden, z. B. durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen.
  • Zustimmungsfrist: Der Mieter hat nach Zugang des Erhöhungsverlangens Zeit bis zum Ablauf des zweiten Monats, um zuzustimmen.

2. Einvernehmliche Mieterhöhung (§ 557 Abs 1 BGB)

Die angenehmste Methode, sowohl für den Vermieter als auch den Mieter ist das Gespräch. Ein guter Mietverwalter wird das Gespräch mit dem Mieter suchen und die Mieterhöhung rechtzeitig und fair besprechen und ankündigen. So lassen sich Streitigkeiten über Höhe und Fälligkeit einfach vermeiden.

3. Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB)

Führt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch (z. B. energetische Sanierung), kann ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden – begrenzt auf maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren (bzw. 2 Euro, wenn die Ausgangsmiete niedrig ist).

4. Staffel- und Indexmiete

Ist im Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, erfolgt die Anpassung automatisch nach den vertraglich festgelegten Stufen bzw. gekoppelt an den Verbraucherpreisindex – ohne gesondertes Erhöhungsverlangen.

Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?

Eine formal korrekte Mieterhöhung ist entscheidend, um Widersprüche und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Als Mietverwaltung unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Vorbereitung und Kommunikation von Mieterhöhungen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Mieterhöhung für Ihre Immobilie prüfen möchten.

Was bedeutet das für Sie als Mieter?

Der Mieter geht in ein Vertragsverhältnis und ist damit erst mal gebunden. Aber der Gesetzgeber hat einige Regeln aufgestellt um ungerechte Erhöhungen auszuschließen. Auch gibt es je nach Wohnort Regeln welche generell eine maximale Miethöhe festlegen. Für den Mieter heisst das, er sollte sich mit einem Vertragspartner einigen der sich an die Spielregeln hält.

Gerne helfen Verbände wie z.B. der Mieterverein.

Hinweis:

In Deutschland gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), welches die Befugnis regelt, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Das Ziel dieses Gesetzes ist, den Rechtsuchenden vor unqualifizierter Beratung oder i.a. Rechtsdienstleistungen zu schützen. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Informationen auf dieser Webseite keine korrekte rechtliche Beratung oder anwaltliche Unterstützung ersetzen können oder wollen.

Immobilienverwalter dürfen im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) rechtliche Fragen und Handlungen ausführen, sofern diese eng mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängen und als erlaubte Nebenleistung (§5 RDG) gelten.

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