Kaution: Höhe, Anlage und Rückzahlung

Die Mietkaution sichert den Vermieter gegen Forderungen aus dem Mietverhältnis ab, etwa bei Mietschulden oder Schäden an der Wohnung. § 551 BGB regelt genau, wie sie zu handhaben ist.

Höhe der Kaution

Die Kaution darf maximal das Dreifache der Nettokaltmiete (ohne Nebenkosten) betragen. Sie kann in drei gleichen monatlichen Raten gezahlt werden, beginnend mit dem Mietbeginn.

Anlage der Kaution

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen (Trennungsgebot) – üblicherweise auf einem verzinslichen Kautionskonto. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution.

Rückzahlung nach Mietende

Eine gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt es nicht – üblich und von der Rechtsprechung anerkannt ist jedoch eine Prüf- und Abrechnungsfrist von bis zu sechs Monaten nach Mietende. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil einbehalten, solange noch Ansprüche offen sind (z. B. eine ausstehende Nebenkostenabrechnung).

Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?

Eine korrekt verwaltete Kaution – getrennt angelegt, verzinst und nachvollziehbar dokumentiert – schafft Sicherheit für beide Seiten. Wir übernehmen die Kautionsverwaltung als Teil unserer Mietverwaltung.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Kautionsverwaltung Ihrer Immobilie haben.

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