22. Juli 2026 – Berlin
Es geht es zur schriftlichen Prüfung bei der IHK Berlin. Dies ist der erste Schritt zum zertifizierten Verwalter nach § 26a Abs. 1 WEG.
Nun geht es also um die Wurst. Zum einen möchte ich natürlich mein Wissen auf die Probe stellen, zum anderen aber auch die Vorgaben nach §26a WEG zu erfüllen.
Denkt daran: Jedes Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird, da dies zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 26a WEG)

Damit also grünes Licht für für Hausverwaltung gegeben werden kann – muß dann auch gelernt werden.
Die Schriftliche Prüfung ist also bestanden…


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